Das gesetzliche Erbrecht regelt, wer im Falle des Todes einer Person im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge welchen Anteil am Nachlass dieser Person erbt und wer ggfs. welche Ansprüche gegen Erben geltend machen kann. Natürlich ist es aber möglich, seinen Nachlass individuell und nach eigenen Vorstellungen zu regeln.