Immobilienrecht

Das Immobilienrecht regelt alle Fragen rund um den Immobilien- und Grundstückskauf. Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist in der Regel gerade für Privatpersonen kein Alltagsgeschäft. Deshalb sollten ein Immobilienkauf, aber auch ein Immobilienverkauf nicht nur wohl überlegt, sondern bestenfalls auch von Beginn an anwaltlich begleitet sein.

Immobilienkauf

Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte sich in erster Linie um einen Immobilienkaufvertrag bemühen, der den individuellen Anforderungen gerecht wird und der konkreten Situation bestmöglich Rechnung trägt.

Gerade private Immobilienkäufer sollten im Hinblick auf den Immobilienkaufvertrag professionelle anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen: Das gewährleistet eine Absicherung gegen einen möglichen Wissensvorsprung des Verkäufers (z. B. Bauträger) und so einen Immobilienkauf, der mit möglichst wenigen rechtlichen Risiken verbunden ist. Unter Umständen ist es dabei gegebenenfalls sogar sinnvoll, als Käufer den Kaufvertrag selbst erstellen zu lassen.

Immobilienverkauf

Auch für Verkäufer einer Immobilie ist es ratsam, einen Kaufvertrag über die eigene Immobile erstellen zu lassen oder den vom Käufer vorgelegten Kaufvertrag anwaltlich prüfen zu lassen. Denn auch der beurkundende Notar kann möglicherweise bei der Beurkundung nicht auf sämtliche Risiken des Vertrags hinweisen. Gerade für Verkäufer einer Immobilie kann das entscheidend sein, um sich für die Zukunft beispielsweise gegen Gewährleistungsansprüche des Käufers verlässlich abzusichern.

Vertragsabwicklung, Gewährleistung etc.

Auch im Anschluss an den Abschluss des Kaufvertrages über eine Immobilie kann es zu rechtlichen Problemen bzw. Auseinandersetzungen kommen. So kann z. B. die Zahlung des Kaufpreises ausbleiben. Es können sich aber auch Mängel an der Immobilie zeigen, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt oder ersichtlich waren. Auch dann ist es sinnvoll, professionelle anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um offene Forderungen oder eigene Rechte und Ansprüche durchzusetzen bzw. unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Unser Beratungsangebot im Immobilienrecht

Wir unterstützen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten „rund um die Immobilie“, ob Haus oder Eigentumswohnung, Baugrundstück oder allgemein im Baurecht. Wir stehen Ihnen beratend und prüfend zur Seite, unterstützen Sie in Vertragsverhandlungen und vertreten Sie bei Bedarf bundesweit vor Gericht.

Ihre Ansprechpartner im Immobilienrecht sind Rechtsanwalt Holger Stüven, Rechtsanwalt Wolfgang Struif und Rechtsanwältin Maren Rolink.

Unsere Beratungsthemen im Immobilienrecht sind u. a.:

  • Immobilienkauf/Immobilienverkauf (Vertrag erstellen, Vertrag prüfen, Vertragsverhandlungen etc.)
  • Prüfung, Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen bei Vertragsstörungen (Nichterfüllung, Gewährleistung, Schadensersatz, Minderung etc.)
  • Maklervertrag und Provisionsansprüche (Vertragsprüfung, Abwehr unberechtigter Ansprüche)
  • Grundpfandrechte zur Sicherung von Darlehen/Krediten (Hypothek, Grundschuld etc.)
  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen aus Immobilienkauf
  • Bauträgervertrag inkl. Gewährleistung
  • Architektenvertrag inkl. Gewährleistung
  • Erbbaurecht
  • Nießbrauch wie Wohnungsrecht, Wegerecht etc.

Kontakt

Sekretariat

Frau Knox

Telefon: 04231 30 04 - 16
Fax: 04231 30 04 - 50

Rechtsanwälte

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Erbrecht

Familienrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

IT-Recht

Sportrecht

Strafrecht

Verkehrsrecht

Vermögens-/ Unternehmensnachfolge

Wohnungseigentumsrecht

Zwangsvollstreckung

Immobilienrecht - Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner - Rechtsanwälte
Wolfgang Struif
Notar a.D. und Fachanwalt für Strafrecht

Wolfgang Struif

Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Strafrecht

E-Mail Sekretariat: ullrich@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 17 (Sekretariat Sandra Ullrich)

Wolfgang Struif ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Notar a.D. Im Jahr 1985 gründete er die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner.

Rechtsanwalt Wolfgang Struif wurde 1944 in Bad Essen geboren. Er studierte von 1966 bis 1968 in Hamburg und von 1968 bis 1971 in Hamburg Rechtswissenschaften. Nach zehnjähriger Studienunterbrechung (hier klicken) legte er 1982 sein erstes Staatsexamen ab und absolvierte nach anschließendem Referendariat 1985 sein zweites Staatsexamen am OLG Celle. Im gleichen Jahr wurde er zur Anwaltschaft zugelassen und gründete direkt im Anschluss die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner.

Aufgrund seiner besonderen Kenntnisse und umfassenden praktischen Erfahrungen ist Rechtsanwalt Wolfgang Struif seit 1997 berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen. Zudem wurde er 1996 vom Präsidenten des OLG Celle zum Notar bestellt. Diese Tätigkeit übte er bis zum Erreichen der Altersgrenze für Notare im Jahr 2014 aus.

Mitgliedschaften:

Holger Stüven
Notar, Fachanwalt für Familienrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Holger Stüven

Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

E-Mail Sekretariat: freitag@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 23 (Sekretariat Frau Freitag)

Holger Stüven ist Rechtsanwalt, Notar sowie Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seit 1999 ist er als Rechtsanwalt für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig und seit 2003 Partner der Kanzlei.

Rechtsanwalt Holger Stüven wurde 1964 in Hassel/Weser geboren. Nach seinem Abitur in Verden studierte er von 1984 bis 1991 Rechtswissenschaften an den Universitäten Augsburg und Bayreuth. Im Jahr 1991 legte er in Bayreuth sein erstes Staatsexamen ab. Nach dem Referendariat am Oberlandesgericht Celle absolvierte Holger Stüven 1994 sein zweites Staatsexamen in Celle. Kurz darauf wurde er zur Anwaltschaft zugelassen und war von 1994 bis 1999 als Rechtsanwalt in Hoya/Weser tätig.

Aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Familienrecht sowie im Miet- und WEG-Recht ist Rechtsanwalt Holger Stüven berechtigt, zwei Fachanwaltstitel zu führen: Seit 2001 führt er den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“, seit 2008 zudem den Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Im Mai 2015 wurde Rechtsanwalt Holger Stüven vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle zum Notar bestellt. Seitdem liegt sein beruflicher Schwerpunkt in der Ausübung seiner Tätigkeit als Notar.

Mitgliedschaften:

Maren Rolink LL.M.
Notarin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und IT-Recht

Maren Rolink LL.M.

Notarin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

E-Mail Sekretariat (allgemein): knox@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 16 (Sekretariat Frau Knox)

E-Mail Sekretariat (Unfallsachen): luehring@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 31 (Sekretariat Frau Lühring)

Maren Rolink ist Notarin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht). Seit November 2015 ist sie für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig und seit 2022 Partner der Kanzlei.

Rechtsanwältin Maren Rolink wurde 1981 in Nordhorn geboren. Nach ihrem Abitur in Verden studierte sie ab 2001 an der Universität Bremen Rechtswissenschaften. Im Anschluss an ihr erstes Staatsexamen im Jahr 2007 in Bremen leistete sie von 2007 bis 2009 ihr Referendariat am Oberlandesgericht Oldenburg ab. Während dieser Zeit absolvierte sie zudem ein dreimonatiges Ergänzungsstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

Im Juni 2009 legte Maren Rolink ihr zweites Staatsexamen ab und wurde kurz darauf als Rechtsanwältin zugelassen. Ihre anwaltliche Tätigkeit begann sie als angestellte Rechtsanwältin in der Kanzlei Gerwing/Nonnenmacher/Göken in Friesoythe, bevor sie in die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner wechselte.

Rechtsanwältin Maren Rolink ist schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht, IT-Recht, Verkehrszivilrecht, Erbrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht tätig.

Im Jahr 2010 begann Rechtsanwältin Rolink ein berufsbegleitendes Masterstudium Informationsrecht (LL.M.) an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Die abschließende Masterarbeit verfasste sie zum Thema „Die Haftung des Portalbetreibers im Internet bei Rechtsverletzungen durch Dritte“.
Im Juni 2015 schloss sie ihr Masterstudium mit der Erlangung des akademischen Grades des „Master of Laws (LL.M.)“ ab.

Aufgrund ihrer besonderen theoretischen Kenntnisse und ihrer umfassenden praktischen Erfahrungen im Informationstechnologierecht bzw. Arbeitsrecht ist sie berechtigt zwei Fachanwaltstitel zu führen: Seit 2014 ist Maren Rolink „Fachanwältin für IT-Recht“, seit Februar 2016 zudem „Fachanwältin für Arbeitsrecht“.

Im März 2022 wurde Rechtsanwältin Rolink von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle zur Notarin bestellt.

 

Mitgliedschaften:

Auszeichnungen: