Handels- und Gesellschaftsrecht

Für Unternehmen haben zwei Rechtsbereiche besondere Bedeutung: Das Gesellschaftsrecht hat Relevanz für jedes Unternehmen, das nicht nur von einer Person betrieben wird. Das Handelsrecht beinhaltet zudem für alle Kaufleute spezielle gesetzliche Regelungen, die es zu kennen und zu berücksichtigen gilt. Hierbei steht eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen für uns an erster Stelle.

Gesellschaftsrecht

Ob bei Unternehmensgründung, während des normalen Betriebs, beim Verkauf des gesamten Unternehmens oder von Unternehmensanteilen oder bei seiner Umwandlung: Das Gesellschaftsrecht spielt in allen Unternehmensphasen und für jede Unternehmensgröße eine nicht zu unterschätzende Rolle. Denn das Gesellschaftsrecht und seine korrekte Anwendung in der konkreten Situation sind die rechtliche Basis für ökonomischen Erfolg der Gesellschaft und jeden Gesellschafter. Professionelle anwaltliche Unterstützung im Gesellschaftsrecht sollte somit in jeder Unternehmensphase gewährleistet sein.

Themen unserer anwaltlichen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht sind u. a.:

  • Rechtsformwahl: Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft etc.
  • BGB-Gesellschaft, OHG, KG, GmbH (& Co. KG), AG etc.
  • Prüfung von Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen
  • Erstellung / Anpassung von Gesellschaftsverträgen (Satzungen)
  • Vorbereitung Beurkundungen bei Gesellschaftsgründung
  • Geschäftsführervertrag, Prokuristenvertrag etc.
  • Kündigung Geschäftsführer, Abberufung etc.
  • Geschäftsführerhaftung
  • Haftung der Gesellschaft und Gesellschafterhaftung
  • Umwandlungen / Rechtsformwechsel
  • Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf (M&A)
  • Unternehmensbeteiligung / Unternehmensfinanzierung (Private Equity, Venture Capital)
  • Gesellschafterstreit
  • Gesellschaftsgründungen, Joint Ventures und Start-ups

Handelsrecht

Für Kaufleute und ihre Rechtsgeschäfte gelten nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) teils spezielle Vorschriften – für Einzelkaufleute wie für Formkaufleute (GmbH, AG etc.). Einerseits gelten diese Regelungen z. B. im Hinblick auf den sog. Handelskauf bzw. Handelsgeschäfte. Aber auch für den Vertrieb und Verkauf von Waren über Handelsvertreter, auf Kommission oder über Vertragshändler im In- und Ausland gelten teils besondere handelsrechtliche Vorschriften. Dabei gilt es auch, spezifisches Handelsrecht korrekt in Verträgen abzubilden: in verlässlichen Handelsvertreterverträgen wie auch in Franchise- oder Kommissionsverträgen und in individuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. Lieferbedingungen (ALB).

Themen unserer Beratung und Vertretung im Handelsrecht sind u. a.:

  • Handelskauf
  • Handelsvertretervertrag, Vergütungsansprüche etc.
  • Franchise-Vertrag / Franchise-Vereinbarung inkl. Lizenzen
  • Kommission-Vertrag
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB
  • kollidierende AGB
  • Widerrufsbelehrungen
  • Provisionen, Ausgleichansprüche
  • Wettbewerbsverbote, Gebietsschutz
  • Ausgleichsanspruch, § 89b HGB
  • Geheimhaltung
  • Verhandlung / Durchsetzung / Abwehr vertraglicher gesetzlicher Ansprüche

Unser Beratungsangebot im Gesellschaftsrecht und Handelsrecht

Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Wir prüfen, gestalten und verhandeln Verträge oder setzen Ihr Recht effizient vor Gericht durch. Gleichermaßen stehen wir Ihnen in spezifisch handelsrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung – auf Unternehmensseite, aber auch, wenn Sie als Vertragspartner von Unternehmen (Franchisenehmer, Handelsvertreter etc.) anwaltlichen Rat und Unterstützung benötigen.

Natürlich unterstützen wir Sie auch gerne, wenn es in Ihrem konkreten Fall z. B. im Gesellschaftsrecht Berührungspunkte mit anderen Rechtsgebieten, wie z. B mit dem Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht oder Familienrecht, gibt.

Ihr Ansprechpartner im Handels- und Gesellschaftsrecht ist Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Struif.

Kontakt

Sekretariat

Sandra Ullrich

Telefon: 04231 30 04 - 35
Fax: 04231 30 04 - 50

Rechtsanwälte

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Erbrecht

Familienrecht

Immobilienrecht

IT-Recht

Sportrecht

Strafrecht

Verkehrsrecht

Vermögens-/ Unternehmensnachfolge

Wohnungseigentumsrecht

Zwangsvollstreckung

Handels- und Gesellschaftsrecht - Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner
Wolfgang Struif
Notar a.D. und Fachanwalt für Strafrecht

Wolfgang Struif

Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Strafrecht

E-Mail Sekretariat: ullrich@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 17 (Sekretariat Sandra Ullrich)

Wolfgang Struif ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Notar a.D. Im Jahr 1985 gründete er die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner.

Rechtsanwalt Wolfgang Struif wurde 1944 in Bad Essen geboren. Er studierte von 1966 bis 1968 in Hamburg und von 1968 bis 1971 in Hamburg Rechtswissenschaften. Nach zehnjähriger Studienunterbrechung (hier klicken) legte er 1982 sein erstes Staatsexamen ab und absolvierte nach anschließendem Referendariat 1985 sein zweites Staatsexamen am OLG Celle. Im gleichen Jahr wurde er zur Anwaltschaft zugelassen und gründete direkt im Anschluss die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner.

Aufgrund seiner besonderen Kenntnisse und umfassenden praktischen Erfahrungen ist Rechtsanwalt Wolfgang Struif seit 1997 berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen. Zudem wurde er 1996 vom Präsidenten des OLG Celle zum Notar bestellt. Diese Tätigkeit übte er bis zum Erreichen der Altersgrenze für Notare im Jahr 2014 aus.

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