Mediation

Klassische Rechtsberatung, anwaltliche Vertretung und auch rechtliche Auseinandersetzung vor Gericht ist in vielen Fällen gut und wichtig. Sie wird aber oftmals nicht der individuellen Situation und den Interessen der Beteiligten gerecht.

Vor allem, wenn eine einvernehmliche Lösung möglich erscheint und für alle Beteiligten der beste Weg ist, bietet sich die Mediation als gute Alternative zur klassischen anwaltlichen Tätigkeit an.

Einvernehmliche Beilegung von Konflikten

Mediation ist ein vertrauliches, strukturiertes Verfahren, welches auf Freiwilligkeit basiert. Die beteiligten Parteien streben mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts an. Dabei legen wir besonderen Wert auf die eigenverantwortliche Erarbeitung einer Lösung durch die Medianden selber. Die Themen, über die gesprochen werden soll, bestimmen die Parteien.

Im Gegensatz zum Gerichtsprozess kann bei einer außergerichtlichen Konfliktlösung keine Partei „verlieren“. Ziel der Mediation ist, eine verbindliche Vereinbarung zu treffen, die die Interessen aller Beteiligten bestmöglich berücksichtigt. Aufgabe des Mediators ist dabei, die Parteien bei der Herausarbeitung ihrer Interessen und dem wechselseitigen Verständnis für die Position des „Gegners“ zu unterstützen.

Dabei ist Mediation grundsätzlich in allen Rechtsbereichen vorstellbar.

Ob eine Mediation in einer konkreten rechtlichen Auseinandersetzung infrage kommt, ist in einer unverbindlichen Beratung zu klären, bevor das eigentliche Mediationsverfahren angestoßen wird. Voraussetzung für eine Mediation ist dabei die Bereitschaft zu

  • respektvollem Umgang miteinander
  • Offenheit untereinander
  • Lösungsorientiertheit im Sinne der Sache
  • Interessengerechtigkeit und Kompromissen.

Wird ein Mediationsverfahren angestoßen, dauert eine Mediationssitzung etwa eine Stunde bzw. anderthalb Stunden. Die notwendige Anzahl der Sitzungen ist von Fall zu Fall verschieden.

Vorteile einer Mediation

Im Rahmen eines Mediationsverfahrens erhalten die Beteiligten Unterstützung zur eigenverantwortlichen Klärung ihres Konflikts – ohne richterliche Entscheidung.

Durch professionelle Anleitung in der Kommunikation und Konfliktlösung ist es so möglich, konstruktive, nachhaltige Lösungen zu erarbeiten – auch bei „eingefahrenen“ Situationen durch verfestige Interessenskonflikte und „verhärtete Fronten“.

Die Vorteile einer Mediation liegen somit darin, dass die Beteiligten selbst in der Hand haben, eine für alle faire und nachhaltige Lösung des Konflikts zu erreichen, und über niemandes Kopf „hinweg“ entschieden wird.

Unser Unterstützungsangebot in der Mediation

Ihre Ansprechpartnerin für Mediation und die Durchführung von Mediationsverfahren ist Rechtsanwältin Sybille Gerstmayr. Sie steht Medianden als qualifizierte Mediatorin mit Ausbildung zum Mediator nach dem Mediationsgesetz zur Seite.
Für die Durchführung des Mediationsverfahrens sind in unserer Kanzlei passende Räumlichkeiten vorhanden. Das Verfahren kann jedoch auch an Ihrem Wunschort durchgeführt werden.

Kontakt

Sekretariat

Frau Espowe

Telefon: 04231 30 04 - 40
Fax: 04231 30 04 - 50

Mediatorin

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Erbrecht

Familienrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Immobilienrecht

IT-Recht

Sportrecht

Strafrecht

Verkehrsrecht

Vermögens-/ Unternehmensnachfolge

Wohnungeigentumsrecht

Zwangsvollstreckung

Mediation - Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner - Rechtsanwälte / Notar
Sybille Gerstmayr
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin

Sybille Gerstmayr

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, zertifizierte Mediatorin

E-Mail Sekretariat: espowe@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 40 (Sekretariat Frau Espowe)

Sybille Gerstmayr ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und seit 2018 für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig.

Rechtsanwältin Sybille Gerstmayr wurde 1965 in Verden geboren. Nach ihrem Abitur studierte sie von 1984 bis 1990 an den Universitäten in Würzburg und Göttingen Rechtswissenschaften und absolvierte in Göttingen im Jahr 1990 ihr erstes Staatsexamen. Anschließend nahm Sybille Gerstmayr ihr Referendariat in Verden und Lüneburg auf und absolvierte 1994 in Hannover ihr zweites Staatsexamen. 1996 wurde sie zur Anwaltschaft zugelassen. Seitdem ist sie als Rechtsanwältin tätig: Von 1996 bis 2010 war sie Partnerin der Kanzlei Dr. Harupa & Partner, von 2011 bis 2017 im Zusammenschluss mit weiteren Rechtsanwälten Partnerin einer eigenen Kanzlei, bevor sie in die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner wechselte.

Rechtsanwältin Sybille Gerstmayr ist schwerpunktmäßig im Familienrecht sowie im Erbrecht tätig. Aufgrund ihrer besonderen praktischen und theoretischen Kenntnisse führt Rechtsanwältin Sybille Gerstmayr seit dem Jahr 2000 den Titel „Fachanwältin für Familienrecht“.

Seit Abschluss ihrer Ausbildung zur Mediatorin im Jahr 2014 führt Sybille Gerstmayr auch Mediationsverfahren durch, die sich zur außergerichtlichen und einvernehmlichen Konfliktlösung im Familienrecht, aber auch in anderen Rechtsbereichen anbieten.

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